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REGULIERUNG · ca. 6 Min. Lesezeit

Frankreichs Parlament stimmt für 31-Prozent-Steuer auf Stablecoin-Tausch: Steuerstundung fällt ab Januar 2027

Frankreichs Nationalversammlung hat am 20. Oktober 2026 den Änderungsantrag I-3898 zum Haushaltsgesetz angenommen. Der Kern: Die bisherige Steuerstundung beim Tausch von Kryptowährungen in MiCA-konforme Stablecoins wird

Frankreichs Parlament stimmt für 31-Prozent-Steuer auf Stablecoin-Tausch: Steuerstundung fällt ab Januar 2027
Markus Horch
Geschrieben von · CCM Blog Redaktion Veröffentlicht: 21.10.2026
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Frankreichs Nationalversammlung hat am 20. Oktober 2026 den Änderungsantrag I-3898 zum Haushaltsgesetz angenommen. Der Kern: Die bisherige Steuerstundung beim Tausch von Kryptowährungen in MiCA-konforme Stablecoins wird gestrichen. Stattdessen gilt ab dem 1. Januar 2027 ein Steuersatz von 31 Prozent auf realisierte Gewinne, die beim Wechsel in einen solchen Token entstehen. Quelle ist ein Bericht von CoinDesk vom 20. Oktober 2026.

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Was Amendement I-3898 konkret ändert

Bisher galt in Frankreich: Wer Bitcoin oder Ether in einen MiCA-konformen Stablecoin wie USDC oder EURC tauscht, realisiert steuerlich keinen Gewinn. Der Tausch wurde wie ein Umschichten innerhalb der Anlageklasse behandelt, nicht wie ein Verkauf. Diese Stundungsregel war ein Instrument, mit dem Trader Gewinne parken konnten, ohne sofort zu versteuern. Genau das fällt ab dem 1. Januar 2027 weg. Jeder Tausch von einem Krypto-Asset in einen MiCA-konformen Stablecoin wird künftig wie ein Verkauf gewertet und löst damit die Steuerpflicht aus.

Amendement I-3898 adressiert ausdrücklich MiCA-konforme Stablecoins. Stablecoins, die nicht unter MiCA fallen, also etwa Tether USDT in seiner bisherigen Form oder nicht in der EU regulierte Token, waren von der Stundungsregel ohnehin nicht erfasst. Das bedeutet: Die Regelung trifft vor allem jene Anleger, die bisher bewusst in regulierte, als sicher geltende Stablecoins gewechselt sind.

31 Prozent: Was diese Zahl wirklich misst

Die 31 Prozent sind kein Satz auf den Gesamtbetrag des Tauschs, sondern auf den realisierten Gewinn. Beispiel: Du hast Bitcoin für 10.000 Euro gekauft. Du tauschst ihn in USDC, als er 14.000 Euro wert ist. Der Gewinn beträgt 4.000 Euro. Darauf fallen 31 Prozent an, also 1.240 Euro. Dein Netto-Stablecoin-Bestand nach Steuer liegt effektiv bei 12.760 Euro, nicht bei 14.000 Euro.

Zum Vergleich: Wer Bitcoin in Frankreich direkt in Euro verkauft hat, zahlte bisher ebenfalls rund 30 Prozent Pauschalsteuer auf realisierte Gewinne. Der neue Satz von 31 Prozent liegt also knapp darüber. Unsere Einordnung: Die eigentliche Nachricht ist nicht die marginale Differenz von 1 Prozentpunkt, sondern dass der Stablecoin-Tausch nun überhaupt als Realisierungsereignis zählt. Vorher war er steuerneutral.

Wichtig: Diese Rechnung gilt unter der Annahme, dass kein Verlustausgleich, keine Werbungskosten und keine Freibeträge berücksichtigt werden. Sie würde sich umkehren, wenn Frankreich noch Ausnahmen oder Freigrenzen für Kleinstbeträge einführt, über die der Gesetzgebungsprozess noch nicht entschieden hat.

Was neu ist gegenüber dem letzten Stand

Bis zum 20. Oktober 2026 galt: MiCA-konforme Stablecoins galten in Frankreich als steuerliches Zwischenmedium ohne eigene Steuerpflicht beim Tausch. Diese Regel war bewusst als Anreiz gesetzt worden, regulierte Token zu nutzen und den Markt für EU-konforme Stablecoins zu stärken. Mit Amendement I-3898 dreht das Parlament diese Logik um: Wer regulierte Token nutzt, zahlt jetzt. Das ist das genaue Gegenteil des ursprünglichen Anreizes.

Gleichzeitig betont CoinDesk, dass der Antrag durch die Nationalversammlung angenommen wurde, der Senat aber noch nicht abgestimmt hat. Das Gesetz ist damit noch kein rechtskräftiges Statut. Es muss den vollständigen Haushaltsgesetzgebungsprozess durchlaufen, bevor es in Kraft tritt.

Wer gewinnt, wer verliert

Die Verlierer der neuen Regel sind klar: Aktive Trader, die Gewinne regelmäßig in Stablecoins parken, um aus volatilen Positionen auszusteigen, ohne Euro zu halten. Für sie entsteht nun ein neues Steuer-Ereignis bei jedem Schritt. Wer Bitcoin hält und in USDC wechselt, zahlt. Wer USDC wieder in Bitcoin wechselt, zahlt erneut, sofern der USDC-Bestand im Wert gestiegen ist.

Es gibt aber auch Gewinner: Anleger, die ohnehin langfristig in Krypto bleiben und Stablecoins nie als Zwischenstation nutzen, sind von der Regeländerung nicht betroffen. Und: Frankreich generiert aus dieser Regelung künftig Steuereinnahmen aus einem Bereich, der bisher steuerneutral war. Für den Fiskus ist das ein direkter Zugewinn.

Offen bleibt, ob die Regel auch auf Staking-Rewards oder Lending-Erträge angewendet wird, die in Stablecoin-Form ausgezahlt werden. Die Quelle gibt dazu nichts her.

Was das für die Nutzung von MiCA-Stablecoins bedeutet

MiCA ist seit 2024 in Kraft und soll europäische Stablecoins stärken. Frankreich tut mit dieser Regelung das Gegenteil: Es macht den Wechsel in MiCA-konforme Token teurer als zuvor. Konkret betroffen sind Stablecoins wie USDC von Circle, EURC von Circle, sowie alle weiteren Token, die eine MiCA-Lizenz erhalten haben oder erhalten werden.

  • USDC: MiCA-lizenziert, fällt unter die neue Regel ab Januar 2027
  • EURC: MiCA-lizenziert, fällt ebenfalls unter die neue Regel
  • USDT: Stand heute nicht MiCA-konform, war von der Stundungsregel ohnehin ausgenommen
  • Nicht-EU-regulierte Stablecoins: weiter außerhalb des MiCA-Rahmens, kein direkter Effekt durch I-3898

Das erzeugt einen merkwürdigen Anreiz: Frankreichs Trader könnten theoretisch ausweichen auf weniger regulierte Token, die nicht unter MiCA fallen, um die Steuerpflicht zu umgehen. Ob das regulatorisch gewollt ist, bleibt offen.

Der Sonderfall, der einzelne hart trifft

Besonders betroffen sind Swing-Trader mit großen unrealisierten Gewinnen, die ihre Positionen nach einer Rallye regelmäßig in Stablecoins sichern. Wer beispielsweise im Jahr 2026 mehrfach zwischen Bitcoin und USDC wechselt, löst bei jedem Tausch ein Steuer-Ereignis aus, sofern er in Frankreich steuerpflichtig ist. Bei vier solchen Tauschvorgängen pro Jahr, jeweils mit einem Gewinn von 5.000 Euro, entstehen 4 mal 1.550 Euro, also 6.200 Euro Steuerlast allein durch das Parken in Stablecoins. Bisher: null Euro Steuerlast bei gleichem Verhalten.

Das trifft auch DeFi-Nutzer, die über automatisierte Protokolle zwischen Token und Stablecoins wechseln, ohne jeden einzelnen Tausch manuell auszulösen. Ob automatisierte Swaps in Protokollen als Tausch im Sinne des Gesetzes gelten, klärt die Quelle nicht.

Was jetzt zählt: beobachten, prüfen, abwarten

Drei Dinge, die du jetzt konkret tun oder verfolgen kannst:

  • Verfolge, ob der französische Senat Amendement I-3898 annimmt, abändert oder ablehnt. Erst nach der Senatsentscheidung und der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes ist die Regel rechtskräftig.
  • Prüfe, ob du in Frankreich steuerpflichtig bist. Die Regel gilt zunächst ausschließlich für in Frankreich steuerpflichtige Personen. Für deine eigene Situation gibt es in unserem Trading-Glossar Grundbegriffe zur Steuerpflicht und Ansässigkeit.
  • Dokumentiere alle Stablecoin-Tauschvorgänge ab sofort mit Datum, Kurs und realisiertem Gewinn, auch wenn du nicht in Frankreich lebst. Andere EU-Länder könnten ähnliche Regelungen nachziehen.

Offene Fragen, die noch nicht feststehen: Wann stimmt der französische Senat ab, und wird er die Regel in dieser Form bestätigen? Ob weitere EU-Mitgliedstaaten ähnliche Gesetze einreichen werden, ist noch offen. Unsere Einordnung: Die Tatsache, dass Frankreich diesen Schritt geht, schafft einen Präzedenzfall in der EU, der andere Länder zur Nachahmung einladen könnte, und das wäre die eigentliche Tragweite dieser Entscheidung.

Häufige Fragen

Gilt die neue Regel auch für deutsche Anleger? Nein, direkt nicht. Amendement I-3898 ist französisches Steuerrecht und gilt nur für in Frankreich steuerpflichtige Personen. Deutsche Anleger unterliegen deutschem Recht. Allerdings kann die Entwicklung als Signal dafür gelten, dass auch andere EU-Staaten ähnliche Regelungen diskutieren könnten.

Ab wann gilt die Regel genau? Der Antrag nennt den 1. Januar 2027. Ob dieses Datum gehalten wird, hängt davon ab, ob das Haushaltsgesetz inklusive dieses Amendments rechtzeitig verabschiedet wird.

Sind alle Stablecoins betroffen? Nein. Laut CoinDesk richtet sich I-3898 ausdrücklich gegen MiCA-konforme Stablecoins. Nicht-MiCA-konforme Stablecoins waren von der Stundungsregel ohnehin nicht erfasst und fallen nicht unter diese neue Regelung.

Was ist, wenn ich Verluste beim Stablecoin-Tausch mache? Das kommt vor, wenn du zum Beispiel Bitcoin in USDC tauschst, nachdem Bitcoin gefallen ist. Dann entsteht kein zu versteuernder Gewinn, sondern ein Verlust. Ob dieser Verlust mit anderen Krypto-Gewinnen verrechenbar ist, hängt vom weiteren Gesetzestext ab, den die Quelle nicht vollständig wiedergibt.

Die Rechenbeispiele in diesem Artikel sind vereinfacht und ersetzen keine Berechnung für deinen Fall. Bewusst nicht berücksichtigt wurden mögliche Freibeträge, Verlustverrechnungen, Kirchensteuer und Transaktionsgebühren. Die Angaben beziehen sich auf den Stand vom 20. Oktober 2026; Amendement I-3898 ist zu diesem Zeitpunkt noch kein rechtskräftiges Gesetz, sondern ein durch die Nationalversammlung angenommener Haushaltsantrag.

Die Fakten

  • Regelung: Amendement I-3898 zum französischen Haushaltsgesetz 2027
  • Abstimmung: Französische Nationalversammlung, 20. Oktober 2026
  • Nächster Schritt: Abstimmung im französischen Senat, Datum noch offen
  • Inkrafttreten geplant: 1. Januar 2027, sofern vollständig verabschiedet
  • Neuer Steuersatz: 31 Prozent auf realisierte Gewinne beim Stablecoin-Tausch
  • Bisherige Regelung: Tausch in MiCA-konforme Stablecoins war steuerneutral
  • Betroffene Token: MiCA-konforme Stablecoins, z.B. USDC, EURC
  • Nicht betroffen: Nicht-MiCA-konforme Stablecoins wie USDT
  • Räumlicher Geltungsbereich: Ausschließlich für in Frankreich steuerpflichtige Personen
  • Quelle: CoinDesk, 20. Oktober 2026

Quellen: CoinDesk: France's parliament approves vote to hit stablecoin trades with 31% capital gains tax

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung zu Bildungszwecken und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Der Handel mit Kryptowährungen und Hebelprodukten ist mit erheblichen Risiken verbunden.